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Mai 20, 2026

Barrierefreiheit von Gebäuden: Anforderungen, die es jetzt zu berücksichtigen gilt

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit gelten ab 2032 für alle öffentlich zugänglichen Gebäude. Während diese Grundsätze bereits von Anfang an in die Planung von Neubauprojekten integriert werden können, müssen auch bestehende Gebäude mit den Vorgaben in Einklang gebracht werden. Vor diesem Hintergrund nutzt LSC360 sein gesamtes Fachwissen.
Zum Arzt gehen, Einkaufen gehen oder die örtliche Gemeindeverwaltung aufsuchen – alltägliche Handlungen, die für die meisten Menschen selbstverständlich sind, die jedoch für Menschen mit Behinderung zur Herausforderung werden. Eine einzige Stufe, ein zu schmaler Eingang oder ein zu hoher Tresen können den Zugang zu alltäglichen Dienstleistungen erschweren oder sogar verhindern.

Barrierefreiheit: Ein neuer Rechtsrahmen

 

Um diese Herausforderungen im Rahmen einer umfassenderen Inklusionsstrategie anzugehen, hat der luxemburgische Staat beschlossen, sein rechtliches Rahmenwerk zu verstärken. „Mit dem Gesetz vom 7. Januar 2022, das den Zugang zu öffentlichen Orten, Straßen und Wohngebäuden regelt, wollte der Gesetzgeber einen bedeutenden Schritt nach vorne machen“, erklärt Michel Heckel, Barrierefreiheitsspezialist beim multidisziplinären Ingenieurbüro LSC360. „Die neue Gesetzgebung legt die konkreten Vorgaben für den barrierefreien Zugang fest – dies gilt für Neubauten, größere Renovierungen und bestehende Gebäude, die nachträglich angepasst werden müssen. Für diese Gebäude gilt eine Anpassungsfrist bis spätestens 2032.”
„Das Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, diskriminierende Auswirkungen zu beseitigen und allen einen gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten.“ Sarah Weidert, Leiterin der Fachabteilung, LSC360

Gleichberechtigten Zugang für alle gewährleisten

 

Eine Vielzahl von Einrichtungen sind betroffen – von öffentlichen Verwaltungen und kollektiven Wohngebäuden bis hin zu Geschäften und Kultureinrichtungen. Zahlreiche Akteure müssen bereits jetzt damit beginnen, ihre Infrastruktur oder ihre organisatorischen Abläufe entsprechend anzupassen, damit alle unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzenden berücksichtigt werden.
„Das Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, diskriminierende Auswirkungen zu beseitigen und allen einen gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten“, erklärt Sarah Weidert, Leiterin der Fachabteilung bei LSC360. „Die dahinterstehende Idee ist, dass Behinderung nicht im Individuum liegt, sondern in Umgebungen, die für bestimmte Nutzende Hindernisse schaffen. Barrierefreiheit muss im Sinne eines inklusiven Ansatzes so gestaltet werden, dass sie den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung gerecht wird, sowie auch älteren Menschen, Eltern mit Kinderwagen oder Personen, die vorübergehend in ihrer Bewegung eingeschränkt sind – etwa durch eine Verletzung oder einen Gips.“
„Doch auch Beschilderung, visuelle Kontraste und taktile Hilfsmittel sind unverzichtbar für Menschen mit Sehbehinderungen.“ Michel Heckel, Barrierefreiheitsspezialist, multidisziplinäres Ingenieurbüro LSC360

Nutzerwege neu denken

 

Auf Grundlage dieses Prinzips schreibt das Gesetz die Anpassung aller öffentlich zugänglichen Orte vor. „Barrierefreiheit umfasst weit mehr als nur das Anbringen von Rampen – sie betrifft den gesamten Weg der Nutzer, angefangen bei öffentlichen Bereichen, Bushaltestellen oder barrierefreien Parkplätzen für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM) bis hin zur eigentlichen Dienstleistung.“, erklärt Sarah Weidert.
Zugang für alle zu erleichtern bedeutet, zahlreiche Kriterien zu berücksichtigen. „Während ein stufenloser Zugang essenziell ist, muss auch auf die Breite von Durchgängen, Steigungen und Bewegungsflächen für Rollstühle sowie die Höhe von Ausstattungen geachtet werden. Ebenso sind Beschilderung, visuelle Kontraste und taktile Hilfsmittel, die für sehbehinderte Menschen unverzichtbar sind, zu berücksichtigen“, erläutert Michel Heckel.
„Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme, um festzustellen, was den gesetzlichen Anforderungen entspricht und was nicht.“ Sarah Weidert, Leiterin der Fachabteilung, LSC360

Von der Analyse zum Maßnahmenplan

 

Um die Akteure bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen, vereint LSC360 vielfältige Fachkompetenzen. Die Umsetzung erfordert eine sorgfältige Planung, eine detaillierte Analyse der Gebäude und Nutzerbedürfnisse sowie das Verständnis technischer, regulatorischer und finanzieller Rahmenbedingungen. Genau dieses Vorgehen verfolgt LSC360. „Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme, um festzustellen, was den gesetzlichen Anforderungen entspricht und was nicht“, erklärt Sarah Weidert.„Die nächste Herausforderung besteht darin, die Maßnahmen zu priorisieren und dabei sowohl gesetzliche Vorgaben als auch technische Einschränkungen zu berücksichtigen.“
Dank seines multidisziplinären Ansatzes kann das Ingenieurbüro einen Standort ganzheitlich bewerten – von der Außengestaltung bis zur Nutzung der Innenräume – und dabei weitere Dimensionen wie Sicherheit, klassifizierte Betriebe und sämtliche regulatorischen Anforderungen einbeziehen. „So können wir kohärente und sofort umsetzbare Lösungen vorschlagen“, ergänzt Sarah Weidert.
„Das Gesetz definiert Anforderungen, sieht aber auch Ausnahmemöglichkeiten vor, insbesondere für bestehende öffentlich zugängliche Orte.“ Michel Heckel, Barrierefreiheitsspezialist, multidisziplinäres Ingenieurbüro LSC360

Mögliche Ausnahmen

 

Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes ist ein gewisser Spielraum vorgesehen, um den spezifischen Herausforderungen bei Bestandsgebäuden Rechnung zu tragen und den Umfang der erforderlichen Maßnahmen zu begrenzen. „Das Gesetz definiert Anforderungen, sieht aber auch Ausnahmemöglichkeiten vor, insbesondere für bestehende öffentlich zugängliche Orte. Ausnahmen können gewährt werden, wenn nachgewiesen wird, dass eine Umsetzung technisch unmöglich ist, eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde oder mit Denkmalschutzauflagen kollidiert“, erklärt Michel Heckel.
Auch in diesem Bereich unterstützt LSC360 die Akteure bei der Beantragung von Ausnahmen und der Begründung der gewählten Lösungen. „Für Neubauten, die unter das genannte Gesetz fallen, müssen diese Grundsätze jedoch von Anfang an in die Planung einfließen“, ergänzt Sarah Weidert.

Vorausschauend planen, Kosten begrenzen, Sanktionen vermeiden

 

Die Akteure müssen wachsam bleiben, um insbesondere bei Beschwerden Sanktionen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist Barrierefreiheit mehr als nur eine regulatorische Vorgabe – sie ist Teil eines langfristigen Wandels, wie Räume gestaltet und genutzt werden.
Auch wenn 2032 noch weit entfernt erscheinen mag, ist es angesichts des möglichen Anpassungsbedarfs nicht mehr alt zu weit weg. Die betroffenen Organisationen haben zudem ein großes Interesse daran, frühzeitig zu handeln, wenn sie von finanziellen Hilfen für Anpassungsmaßnahmen profitieren wollen – konkret 50 % der Investitionen in Bau und Planung, begrenzt auf 24.000 €, sofern der Antrag bis Juli 2028 gestellt wird.
Eine vorausschauende Planung hilft nicht nur, deutlich höhere langfristige Kosten zu vermeiden, sondern verbessert auch sofort die Nutzererfahrung. Denn Barrierefreiheit kommt letztlich nicht nur einer Minderheit zugute, sondern erhöht den Komfort und die Qualität der Nutzung für alle.

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