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Der Allgemeine Bebauungsplan (PAG) ist ein rechtsverbindliches Dokument, das aus schriftlichen und grafischen Festsetzungen besteht und das gesamte Gemeindegebiet abdeckt. Es unterteilt dieses Gebiet in verschiedene Zonen und legt die Bodennutzung, die Regeln der Bebauung sowie die Grundsätze der Mobilität, des Umweltschutzes und der Infrastrukturverwaltung fest. Ziel ist es, die menschlichen Aktivitäten kohärent und nachhaltig zu organisieren, um eine ausgewogene kommunale Entwicklung sicherzustellen, die den gesetzlichen Anforderungen und den lokalen Bedürfnissen entspricht, gemäß dem geänderten Gesetz vom 19. Juli 2004.
Projektträger Gemeinden
Etude abgeschlossen / in Bearbeitung
Hauptmerkmal(e)
LSC360 ist das PAG-Büro folgender Gemeinden:
- Junglinster
- Helperknapp
- Steinfort
- Schifflange
- Roeser
- Schuttrange
- Kehlen
- Reckange-sur-Mess
- Fischbach
- Heffingen
- Mertert
unsere Aufgaben
- Raumanalyse: demografische, städtebauliche, ökologische und infrastrukturelle Daten
- Festlegung grundlegender Leitlinien und der Strategie der kommunalen Entwicklung
- Ausarbeitung von Konzepten für Städtebau, Mobilität, Grünflächen und Infrastrukturen
- Erstellung des schriftlichen Teils des PAG (Zonen, Vorschriften, Bebauungsregeln)
- Erstellung des grafischen Teils (Zonierungspläne, Dienstbarkeiten, …)
- Verfassen des Erläuterungsberichts und der lokalen Steckbriefe
- Ausarbeitung von Leitplänen für Gebiete mit PAP „neues Quartier“
- Erstellung des PAP „bestehendes Quartier“: Festlegung geeigneter Regeln für bereits bebaute Gebiete und Abstimmung mit den Zielen des PAG
- Begleitung des Prozesses: Sitzungen, Koordination mit Gemeindediensten, Behörden und Öffentlichkeit