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Der rechtliche Rahmen für Umweltverfahren in Luxemburg hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und wird auch in Zukunft weiteren Anpassungen unterliegen. Vor diesem Hintergrund kann es je nach Planungsebene und Projekt komplex sein, das geeignete Verfahren zu wählen und die erforderlichen Studien in Auftrag zu geben.
Vor diesem Hintergrund hat die CFL das im Umweltbereich akkreditierte Büro LSC360 um technische Unterstützung gebeten, um bei konkreten Fragen oder Aufgaben schnell reagieren zu können. Die technische Unterstützung umfasst die technische Betreuung, die Erstellung und die Weiterverfolgung der erforderlichen Genehmigungsanträge gemäß dem geänderten Gesetz vom 19. Dezember 2008 über Wasser, das geänderte Gesetz vom 15. Mai 2018 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und das geänderte Gesetz vom 18. Juli 2018 über den Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen.
Projektträger CFL
Etude 2022–laufend
Hauptmerkmal(e)
• Ständiger Ansprechpartner für Fragen und Themen rund um den Umweltschutz
• Beratung und Unterstützung der Bauherren bei Verfahren zum Natur- und Umweltschutz
unsere Aufgaben
• Projektanalyse, Besichtigung und Dokumentation
• Erstellung von Umweltbilanzen
• Beantragung von Genehmigungen in Bezug auf Natur, Wasser oder klassifizierte Einrichtungen
• Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) oder Natura 2000-Studien
• Unterstützung und Beratung der CFL in Bezug auf Umweltverfahren