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Gemäß dem Gesetz vom 15. Mai 2018 und seiner großherzoglichen Verordnung vom 15. Mai 2018, insbesondere Punkt 28 des Anhangs I der großherzoglichen Verordnung, ist für die Errichtung eines Kraftwerks zur Kraft-Wärme-Kopplung, das mehr als 100 Tonnen Altholz pro Tag als Brennstoff benötigt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich. Folglich wurde das UVP-Verfahren für das betreffende Projekt von LSC360 in der ersten und zweiten Phase der Umweltverträglichkeitsbewertung durchgeführt.
Projektträger Kronospan Luxembourg S.A.
Etude 2021-2023